Nach Auffassung des Landestierschutzbeauftragten „sind die Alternativen zur betäubungslosen Kastration erprobt und einsetzbar. ‚Aber das kostet natürlich Geld und Aufwand.‘ Mit der Verlängerung des Verbots wird durch den Bund eine verfassungswidrige Verschlechterung des Tierwohls in Kauf genommen.“ Die Fragen an die Landesregierung sollen daher einen Überblick über Umfang und Durchführung der Kastration männlicher Ferkel in Sachsen-Anhalt liefern.
Die Kleine Anfrage von Hannes Loth sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6098aak.pdf