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Kein Waffenentzug für AfD-Mitglieder

Florian Schröder, Sprecher für das Jagd- und Schützenwesen der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, erklärt zur Aufhebung des Waffenverbotes für Mitglieder der „Alternative für Deutschland“:

„Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat am 24.04.2023 beschlossen: Mitgliedern der ,Alternative für Deutschland‘ darf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht wegen ihrer Parteizugehörigkeit abgesprochen werden. Anlass dieser Entscheidung war der von mir intensiv begleitete Rechtsstreit des Magdeburger AfD-Stadtrates Ronny Kumpf. Sein Gang durch alle Instanzen der Verwaltungsgerichte Sachsen-Anhalts war ein großartiger Erfolg für ihn und für die Demokratie. Höchstrichterlich wurde nun endlich klargestellt, dass AfD-Mitglieder waffenrechtlich grundsätzlich zuverlässig sind. Heute, am Freitag, den 12.05.2023 bekam der Sportschütze auch seine Waffenbesitzkarten (WBK) zurück. Ich beglückwünsche Ronny Kumpf zum Rückerhalt seiner WBK.

In diesem Zusammenhang haben wir als AfD-Fraktion in Erfahrung gebracht, dass das Landesverwaltungsamt den Waffenbesitz von AfD-Mitgliedern zuvor zur Chefsache erklärt hatte. Allerdings sieht die Abteilung Waffenrecht nunmehr in Reaktion auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes generell von einem Vorgehen gegen AfD-Mitglieder ab und hat dies entsprechend allen Waffenbehörden des Landes gegenüber angeordnet. Die vorherige Rundverfügung des Landesverwaltungsamtes wurde hier zurückgenommen.

Ich bin der Auffassung, dass die Vorgehensweise des Landesverwaltungsamtes gegen gesetzestreue AfD-Mitglieder von Anfang an politisch motiviert war. Diese Einschüchterungskampagne ist aber dankbarerweise durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts beendet.“