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Kein Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis wegen AfD-Mitgliedschaft

Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 25.04.2023 stellt klar: AfD-Mitglieder können waffenrechtlich zuverlässig sein. Nachdem das Verwaltungsgericht Magdeburg bereits den Versuch der Waffenbehörde der Stadt Magdeburg gestoppt hatte, dem AfD-Stadtrat Ronny Kumpf die Waffenbesitzkarte zu widerrufen, bestätigte das Oberverwaltungsgericht die Rechtsposition, dass eine AfD-Mitgliedschaft nicht die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zur Folge hat. Auch der Sprecher der AfD-Landtagsfraktion für das Jagd- und Schützenwesen, Florian Schröder, ist zufrieden: „Ich bin sehr glücklich, dass der von mir begleitete Rechtsstreit nunmehr durch die Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts im Lande abschließend und eindeutig geklärt wurde. Eine Mitgliedschaft bei der AfD stellt keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit dar, womit die Entziehung einer waffenrechtlichen Erlaubnis keine Rechtsgrundlage hat. Damit wurde dieser Diskreditierungskampagne der Landesregierung gegen Mitglieder der AfD durch unabhängige Gerichte eine klare Absage erteilt.“