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Keine Aufweichung der Strafbarkeit – Kampf dem illegalen Glücksspiel

Illegales Glückspiel soll strafbar bleiben, macht die AfD-Fraktion geltend. Damit stellt sie sich gegen Pläne des Bundesjustizministers, der im Zuge eines Reformgesetzes zum Strafgesetzbuch vier Paragrafen streichen will. Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung auf, sich gegenüber der Bundesregierung für die Beibehaltung der Strafbarkeit der Veranstaltung von unerlaubtem Glücksspiel oder Lotterie, der Beteiligung daran, sowie den Erhalt der Möglichkeit des Einzugs illegal erlangter Glücksspielgewinne gemäß der §§ 284 bis 287 Strafgesetzbuch einzusetzen. Grund: Diese geplante Entkriminalisierung kommt Teilen der organisierten Kriminalität ebenso entgegen, wie sie Aspekte der Suchtprävention und des Jugendschutzes außer Acht lässt.

Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: (Drs. 8/3724)