Zum Inhalt springen

Keine Sympathie für den Vogel des Jahres 2024

In der 52. Sitzung des Finanzausschusses des Landtages von Sachsen-Anhalt ist innerhalb der Beratungen zum Landeshaushalt 2024 auch über die Änderungsanträge von Koalition und Opposition zum Einzelplan 09 „Landwirtschaft und Forsten“ beraten und abgestimmt worden. Ein Antrag der AfD-Fraktion zielte auf die Förderung für Landwirte ab, die während der Brutzeit 0,5 ha große Kurzzeitbrachen in ihren Nutzflächen – „Kiebitz-Inseln“ – anlegen. Diese dienen dem Kiebitz, Vogel des Jahres 2024, als Bruthabitate. Nachdem der Antrag bereits zum Haushalt 2022 abgelehnt wurde, erfolgte diese auch 2023 im Umweltausschuss und nun im Finanzausschuss. Daniel Roi, umweltpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, führt dazu aus: „Dass grundsätzlich alle AfD-Anträge im Landtag und seinen Ausschüssen ohne Fragen und Diskussion abgelehnt werden, gehört mittlerweile zur ,guten‘ fachlich-demokratischen Parlamentspraxis der entsprechenden Koalitionsparteien.

Dieser Missbrauch der Stimmenmehrheit wird allerdings selbst mit Sachthemen, wie dem Verschwinden einer Vogelart und deren Schutz betrieben. Unser Vorschlag widerspiegelt die praktischen Erfahrungen aus dem Bundesprogramm ,Biologische Vielfalt‘, war also validiert und fachlich begründet. Es spricht nichts dagegen, diese Variante des praktischen Vogelschutzes, von der neben dem Kiebitz auch andere bedrohte Arten der Agrarlandschaft profitieren, im Rahmen der Förderung flächenbezogener Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) umzusetzen. Verlierer dieser Stimmkultur ist nicht die AfD, sondern eine früher häufige Wiesenvogelart, deren Bestand seit 1990 um 88 Prozent zurückgegangen ist. Die AfD-Fraktion wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, diesen Trend zu stoppen, um den Kiebitz durch entsprechende Anträge auch für kommende Generationen zu erhalten.“