Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, welches das generelle Verbot von Windkraftanlagen im Wald für verfassungswidrig erklärt hat, besteht der Bedarf einer legislativen Korrektur. Der Bau von modernen Windkraftanlagen mit Höhen von bis zu 240 Metern in Waldgebieten wird erwartbar einen negativen Einfluss auf Flora, Fauna und Bürgerinteressen nehmen. Die AfD-Fraktion fordert deshalb die Landesregierung auf, die forstlichen Regelungen auf Landesebene dahingehend anzupassen, dass zukünftig Windkraftanlagen in diesen empfindlichen Naturgebieten im Grundsatz unzulässig bleiben und Belange des Tier- und Waldschutzes Vorrang haben.
Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: (Drs. 8/3288)