Chance für Gesetzesverbesserung wurde vertan!
In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie wurden mitberatend erneut Änderungsanträge der AfD-Fraktion eingereicht. Wie so oft, sind diese allerdings ohne Diskussion abgelehnt worden. Die AfD-Fraktion hatte sich hinsichtlich der Novellierung des Landesjagdgesetzes die Mühe gemacht, die Einwendungen und Praxiserfahrungen der Akteure vor Ort aufzugreifen und als Änderungen zu formulieren.
So sollten die sogenannten „geeigneten Maßnahmen“, die ein Überjagen verhindern sollen, gestrichen und durch eine Belehrung der Jagdteilnehmer ersetzt werden. Um Jagdunfälle vorzubeugen, beantragte die AfD-Fraktion, dass jagdliche Einrichtungen, die auf einem Fahrzeug montiert sind, eine Mindesthöhe von zwei Metern haben sollten und dass Anhänger bei Bewegungsjagden nicht mehr von Fahrzeugen getrennt werden müssen. Diese Klarstellung ist nötig, da der Koalitionsentwurf dazu keine eindeutige Aussage trifft. Durch die Ablehnung des Antrages gefährdet die CDU nun akut das Leben und die Gesundheit von Menschen. Zudem ist vorgesehen, dass schon auf kleinen Flächen von nur wenigen Quadratmetern Wildschutzmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Dies hatten viele Bauern, die gleichzeitig Jäger sind, stark kritisiert. Trotzdem wurde diese unsinnige Regel beschlossen. Auch die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht wurde von der CDU und den anderen Koalitionspartnern abermals abgelehnt.
Hannes Loth, Sprecher für Landwirtschaft, Forsten und Ernährung der AfD-Landtagsfraktion, resümierte: „Die Kenia-Koalition hat mit der Novellierung des Landesjagdgesetzes Sachsen-Anhalt wiederholt eine große Möglichkeit versäumt, das Jagdrecht zukunftsorientiert und bürgerfreundlich zu gestalten. Ein Sturm im Wasserglas, möchte man meinen, gerade was auch die CDU-Debatte um den Wolf betrifft.“
Die umweltpolitische Sprecherin Lydia Funke ergänzt: „Ich bin erstaunt, dass die Anmerkungen und Einwendungen der Bürger, Landwirte und Jäger, die Koalition nicht interessieren. Das zeigte sich auch deutlich in der kommentarlosen Ablehnung unserer Anträge und der Nichtdefinition von Flächengrößen, ab wann Wildschutzmaßnahmen greifen sollen. Damit hat man wieder keine eindeutige Regelung gefunden und eine Chance zur Verbesserung des novellierten Landesjagdgesetzes versäumt.“
Im Übrigen ist zu erwähnen, dass die nachfolgende Sitzung des Landwirtschaftsausschusses aufgrund von Formfehlern in der Einladung des CDU-Ausschussvorsitzenden seitens der AfD-Fraktion abgesetzt wurde.