Am heutigen Freitag hat sich der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Vergabe von Lotterie-Fördermitteln und Stellenbesetzungen bei der landeseigenen Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt konstituiert. Der U-Ausschuss war auf Antrag der AfD-Fraktion eingesetzt worden und soll sich mit den Verdachtsmomenten der Vetternwirtschaft und möglichen rechtlichen Verstößen unter der Geschäftsleitung der Lotto-Chefin Maren Sieb befassen. Die Lotto-Landesgesellschaft reagierte heute auf die Vorwürfe, indem sie versuchte mit einem Befassungsantrag, unter Verweis auf Befangenheit, den AfD-Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt als Ausschussmitglied auszuschließen.
Dazu erklärte AfD-Abgeordneter Schmidt: „Dieses schäbige Ablenkungsmanöver beweist, dass man im Hause Lotto denkbar wenig Interesse aufbringt, die fragwürdigen Vorgänge im Bereich Finanzen und Personal aufzuklären und die Ausschussarbeit von Beginn an zu torpedieren versucht. Eine Befangenheit meinerseits entbehrt jeglicher Grundlage, da ich im Untersuchungszeitraum nicht dem Lotto-Fördermittelbeirat angehörte und keine Involviertheit bestand. Damaligen und derzeit immer noch aktiven Beiratsmitgliedern wird eine mangelnde Objektivität hingegen nicht unterstellt. In diesem Kontext appelliere ich nochmals an Olaf Meister, Wolfgang Aldag sowie dem SPD-Ausschussvorsitzenden Andreas Steppuhn, meinem Vorbild zu folgen und das Mandat im Beirat auch niederzulegen. Die Bedenken aufgrund meiner Bewerbung als Bezirksleiter kann ich ebenfalls entkräften, weil ich das Bewerbungsverfahren überhaupt nicht durchlaufen habe, da der Antritt dieses Postens nie zur Debatte stand, sondern allein meiner Beweisführung im Fall Lotto diente.
Dass unser fristgerechter Beweisantrag zum Thema Geldwäsche von CDU, SPD, Grünen und Linken heute einheitlich abgeschmettert wurde, signalisiert leider ein verdächtiges Desinteresse an der Beweisaufnahme und einer sachlichen Aufklärungsarbeit. Da sich die Einheitsfront der Altparteien eines Ausschusstermins im Oktober verweigerte, werden die Ausschussmitglieder der AfD-Fraktion von ihrem Minderheitenrecht Gebrauch machen und alternativ eine Sondersitzung einberufen.“