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Kenia-Koalition versagt jämmerlich: Agrarstrukturgesetz war eine Nummer zu groß, Boden bleibt Spekulationsobjekt

Auf der mit nur zwei Themen kläglich besetzten Tagesordnung der 58. Sitzung des Landwirtschaftsausschusses im Landtag am 03.02.2021 wurde aus einem Antrag der Linksfraktion ein kläglicher Beschluss gestrickt, der das Scheitern der Landwirtschaftspolitik der Koalition auf der gesamten Ebene offenbart.

Der Alternativantrag der AfD-Fraktion „Bodenspekulationen grundlegend und effektiv verhindern“ wurde nicht berücksichtigt, denn wie der Titel bereits ausdrückt, steht die AfD für eine grundlegende Änderung, die verhindern muss, dass der Boden des Landes zum Spekulationsobjekt degradiert wird. Nur eine generelle Neuanpassung und Regelung des Bodenverkaufs und -erwerbs über eine neue gesetzliche Grundlage, kann zu einer Veränderung des Bodenverkehrs führen und Spekulationen verhindern.

Hannes Loth, agrarpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, kritisiert: „Wie lange noch, sollen derartig wichtige Probleme verschoben und vertagt werden? Der Ausverkauf unseres Bodens durch überregionale Investoren ist seit Jahren das Hauptproblem unserer Agrarstruktur. Jeder, der von der Landwirtschaft lebt und Boden bearbeitet, weiß das und jeder fordert, dass sich dieser Zustand ändert. Nach vier Jahren Kenia-Koalition ist das einzige Ergebnis des Landwirtschaftsausschusses eine magere ,Beschlussente‘, die am Status Quo, der vorhandenen drei nicht funktionierenden Gesetze nichts verändert. Lediglich über eine Schulung der Landesbeamten soll der Bodenerwerb rechtskonformer abgewickelt werden. Aber auch dieser Punkt ist nichtig, da die Landwirtschaftsministerin Dalbert festhielt, dass alle Beamten der unteren Behörden regelmäßig geschult werden und dies auch anwenden können. Der Trost der Kenia-Abgeordneten, dann in der nächsten Legislatur einen erneuten Anlauf zu starten, ist unerträglich.

Die AfD-Fraktion wird das Agrarstrukturgesetz solange parlamentarisch thematisieren, bis das Gesetz vorliegt. Die umgehende Durchführung der entfallenen Anhörung der Verbände und die Einarbeitung ihrer wesentlichen Kritikpunkte in den Gesetzentwurf, müssen nun zügig stattfinden.“