Acht Städte und Gemeinden haben das Bundesverfassungsgericht angerufen, um das Kinderförderungsgesetz in Sachsen-Anhalt auf den Prüfstand zu stellen. Dazu sagte der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Tobias Rausch heute:
„Die AfD begrüßt die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts, weil ein Urteil des höchsten deutschen Gerichts endlich für Rechtssicherheit und damit für einen grundsätzlichen Schutz gegen Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung sorgen kann. Das Landesverfassungsgericht hat unabhängig davon bereits wichtige Änderungen beim teuren Flickenteppich KiföG angemahnt, die bis Ende 2017 erfolgen müssen. Unsere Fraktion wird sehr genau prüfen, inwieweit die Kenia-Koalition die Missstände bis dahin tatsächlich beheben wird. In jedem Fall steht die AfD fest an der Seite der Kommunen. Außerdem versteht sich die AfD als Anwalt der Eltern, wenn es um die Frage der Absenkung der Elternbeiträge beim KiföG geht.“