In der heutigen Plenumssitzung hat der Landtag in erster Lesung über einen KiFöG-Gesetzesentwurf der Kenia-Koalition debattiert. In dem Entwurf übernimmt die Koalition die Methodik zur Berechnung der Zuweisungen des Landes für das Jahr 2016 aus einem KiFöG-Änderungsantrag, den die AfD-Fraktion bereits Anfang September 2016 gestellt hatte.
Dazu betonte der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Tobias Rausch: „Der vorliegende Gesetzesentwurf ist in der Sache richtig. Das liegt vor allem daran, dass die Kenia-Koalition die Methodik der Differenzbildung zur Berechnung der Zuweisungen seitens des Landes aus unserem Änderungsantrag abgekupfert hat. Wir haben der Altparteien-Koalition bereits im September dieses Jahres prognostiziert, dass ihre unverantwortliche Flickschusterei beim KiFöG so nicht funktionieren wird.
Dass nun unser methodischer Ansatz übernommen wurde zeigt, dass die AfD im Landtag eine sehr gute politische Sacharbeit leistet. Leider werden die Zuweisungen in dem Gesetzesentwurf anhand veralteter Statistiken ermittelt, so dass Eltern und Kommunen nicht signifikant entlastet werden. Wir werden uns in den zuständigen Ausschüssen als Anwalt der Familien und Kommunen dafür einsetzen, dass bei der Berechnung der Zuweisungen aktuelle Zahlen betreuter Kinder verwendet werden, denn nur dann ist eine deutliche Entlastung gewährleistet.“