Kinderehen in Sachsen-Anhalt: Kinderschutz ist nicht verhandelbar
In Sachsen-Anhalt wird weiter über den rechtlichen Umgang mit Kinderehen diskutiert. Laut Ausländerregister gibt aktuell es in Deutschland 1.475 Ehen mit Minderjährigen.
Dazu sagte Jan Wenzel Schmidt, familienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt: „Während Deutsche nur in genau geprüften Ausnahmefällen ab 16 Jahren heiraten dürfen, importieren wir uns mit dem Flüchtlingsstrom ungehindert Kinderehen. Wir untergraben aber unseren hohen Kinderschutzstandard, wenn wir Sharia-Ehen mit Vierzehnjährigen anerkennen. Der Rechtsstaat ist nicht nur für alle da, er muss auch für alle gleichermaßen gelten. Unser Kinderschutz ist nicht verhandelbar.“
Die AfD-Fraktion vertritt die klare Forderung, dass eine Ehe – entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention – erst ab 18 Jahren geschlossen werden darf. Ebenso wie die AfD fordert dies auch der Kinderschutzbund und die Deutsche Kinderhilfe. Oliver Kirchner, integrationspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, stellt dazu fest: „Wir haben bereits im letzten Plenum sehr deutlich gemacht, dass jedes einzelne verheiratete Kind eines zu viel ist. Solche Ehen, die nichts anderes als Kindesmissbrauch sind, mögen in islamisch geprägten Ländern zur Lebenskultur gehören – bei uns in Deutschland gilt die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Hier haben Kinderehen rein gar nichts verloren. Daher kann ich auch die Äußerungen der Justizministerin Keding heute in der Mitteldeutschen Zeitung in keiner Form nachvollziehen, wenn sie sich für Ehe-Sonderregelungen für 14- bis 16-jährige Mädchen ausspricht und einen liberaleren Umgang mit Kinderehen plädiert. Dass sie sich – vermutlich nach internen Protesteten – nur wenige Stunden später via Pressemitteilung unserer Forderung ,Keine Ehe unter 18‘ anschließt und damit selbst widerspricht, begrüße ich zwar ausdrücklich, zeigt aber die unglaubwürdige Haltung der Justizministerin mehr als deutlich.“