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Kinderehen unter Asylanten in Sachsen-Anhalt – Jan Wenzel Schmidt: „Schutz von Minderjährigen muss Vorrang haben“

Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, 22. August 2016:

 

Eine Kleine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Jan Wenzel Schmidt hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration beantwortet und informiert, dass es auch in Sachsen-Anhalt Kinderehen unter Asylanten gibt. Laut Auskunft des Landesjugendamtes sind 30 Flüchtlings-Ehepaare bekannt, die eine so genannte Kinderehe geschlossen haben, bei der mindestens eine Partnerin oder ein Partner minderjährig – also jünger als 18 Jahre – ist.

 

Laut Aussage des Sozialministeriums sind nach ausländischem Recht geschlossene Ehen mit Minderjährigen in Deutschland grundsätzlich wirksam. Angaben zu Alter, Herkunft und Ort der Eheschließung kann das Sozialministerium nach eigenen Angaben nicht machen.

Dazu erklärt Jan Wenzel Schmidt, Sprecher für Familien- und Jugendpolitik der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:

„Es ist ein Skandal, dass in Sachsen-Anhalt und in ganz Deutschland im Ausland geschlossene Ehen mit Kindern, im Regelfall mit minderjährigen Mädchen, als rechtmäßig anerkannt werden.

Die Unterdrückung der Selbstbestimmung junger Mädchen darf in Deutschland nicht unterstützt werden. Der Schutz von Minderjährigen ist in unserer Rechtsordnung ein hohes Gut und genießt Verfassungsauftrag. Alle im Ausland geschlossenen Ehen mit einem minderjährigen Ehepartner sollten darauf geprüft werden, ob die Menschenrechte gewahrt wurden.

Ich fordere, dass nach Einreise der Asylanten die Kinderehen von den zuständigen Behörden angefochten und annulliert werden. Alle minderjährigen Mädchen und Jungen stehen in Deutschland unter dem besonderen Schutz des Gesetzes. Wer dies nicht achtet, der darf und muss Deutschland auf direktem Weg wieder verlassen.“

 

Quellen-Hinweis:
http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d0171aak.pdf

 

Hintergrund:

Mit der ungeregelten Masseneinwanderung sind hunderte Kinderbräute nach Deutschland gekommen. Wie viele Kinderehen unter Flüchtlingen bundesweit existieren, ist offiziell nicht bekannt. In Nordrhein-Westfalen soll es 188, in Baden-Württemberg 177, in Thüringen 35 und in Hamburg 15 Fälle geben. Die Organisation „SOS-Kinderdörfer weltweit“ weist in diesem Zusammenhang auf den sprunghaften Anstieg von Kinderehen aufgrund des Kriegs in Syrien hin: Vor dem Krieg sei etwa jede siebente Hochzeit eine Kinderhochzeit gewesen (13 Prozent), mittlerweile sei es jede zweite (51 Prozent).

Das Jugendamt in Aschaffenburg trennte die unter Scharia-Recht geschlossene Minderjährigen-Ehe zwischen zwei Syrern und nahm das 15-jährige Mädchen unter seine Obhut. Dagegen klagte der 21-jährige Ehemann und erhielt vor dem Oberlandesgericht Bamberg Recht. Es sei auch bereits zu „ehelichen Verkehr“ gekommen.