Kinderehen verbieten – Altparteien versagen beim Kinderschutz!
Die AfD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt hatte im Plenum einen Antrag eingebracht, um Kindesmissbrauch zu verhindern. Der Antrag „Schutz von Kindern und Jugendlichen – Kinderehen wirksam verbieten“ hatte vier gesetzliche Änderungen zum Ziel, Kinderehen und den damit einhergehenden sexuellen Missbrauch von minderjährigen Mädchen effektiv zu stoppen:
1. Die Ehemündigkeit soll grundsätzlich und ohne Ausnahme erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres eintreten
2. Für eine Eheschließung in Deutschland soll allein das deutsche Recht zur Anwendung kommen.
3. Eine im Ausland geschlossene Ehe soll als unwirksam gelten, wenn einer der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
4. Eine kirchliche oder religiöse Trauung ist erst nach der standesamtlichen Eheschließung zulässig.
Obgleich diese Maßnahmen der einzig wirksame Weg sind, die in Deutschland vorwiegend durch die Massenzuwanderung aus dem islamischen Raum in dieser Dimension neue Problematik der Kinderehen zu verhindern, hatten alle anderen Fraktionen den Antrag abgelehnt. Dazu sagte der AfD-Fraktionsvorsitzende André Poggenburg: „Es ist unglaublich zu sehen, wie wenig Initiative, außerhalb einer behäbigen Bundeskommission, alle anderen Fraktionen bereit sind, bei diesem Thema zu zeigen. Beschämend war es dann noch zu hören, dass der AfD-Fraktion – vor dem Hintergrund des Themas Kinderehen und dem damit einhergehenden massenhaften Kindesmissbrauch – von der Linken im Plenum vorgeworfen wird, mit diesem Antrag wieder nur Angst schüren zu wollen. Das ist ein Schlag in das Gesicht der vielen Missbrauchsopfer. Frau von Angern (Linke) sollte sich dafür öffentlich entschuldigen.“