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Kinderförderungsgesetz: AfD-Fraktion fordert deutliche finanzielle Entlastung für Eltern und Kommunen

Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, 31. August 2016:

Die AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt strebt beim Kinderförderungsgesetz (KiFöG) die deutliche finanzielle Entlastung für Eltern und Kommunen an. Für dieses Ziel wird sie sich bei den bevorstehenden Landtagssitzungen mit einem eigenen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Kenia-Koalition einsetzen.

Die AfD-Fraktion hat dazu ein Maßnahmen-Paket beschlossen und dem Landtags-Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration vorgelegt. Es sieht vor, für die besonders kostenintensive Betreuung von Krippenkindern im Jahre 2017 Finanzmittel in Höhe von 35 Millionen Euro und im Jahr 2018 Finanzmittel in Höhe von 40 Millionen Euro bereitzustellen.

Damit sollen die Kosten von Eltern und Kommunen für die Betreuung von Kindern gesenkt werden. Für Eltern, die mehrere Kinder in Tagespflegestätten untergebracht haben, sollen zudem fortan nur noch Gebühren für das älteste noch nicht schulpflichtige Kind erhoben werden.

 

Dazu Tobias Rausch, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:

„Die AfD-Fraktion versteht sich als Anwalt der Familien in Sachsen-Anhalt. Deshalb werden wir uns bei der bevorstehenden Landtagsdebatte für die deutliche finanzielle Entlastung der Eltern bei der Betreuung von Kindern stark machen.

Unsere Vorschläge sehen wir als den ersten Schritt auf dem Weg zur vollständigen Abschaffung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung.

Damit wollen wir in Sachsen-Anhalt ein deutliches Zeichen der Willkommenskultur für Neugeborene setzen. Zugleich sehen wir darin einen zusätzlichen Anreiz, dass unser Bundesland für kinderreiche deutsche Familien ein gutes Zuhause sein will.“