Verschiedene Kinderwunschbehandlungen bis hin zur assistierten Reproduktion sind für viele ungewollt kinderlose Paare die einzige Möglichkeit, um einen bestehenden Kinderwunsch erfüllen zu können. Die hochspezialisierten Behandlungsmethoden der assistierten Reproduktion können nicht flächendeckend im Land Sachsen-Anhalt angeboten werden. Für die Kinderwunschpatienten unseres Bundeslandes resultieren daraus oft erhebliche Anfahrtswege und hohe Behandlungskosten. Für eine bestimmte Anzahl von Maßnahmen der assistierten Reproduktion bei gesetzlich versicherten Patienten übernimmt, nach Genehmigung eines entsprechenden Behandlungsplanes, die Krankenkasse einen Teil der Kosten. Darüber hinaus bestehen jedoch auch alternative, unterstützende und/oder vorbereitende Therapien und Behandlungsmethoden, die im Rahmen der Förderrichtlinien zur assistierten Reproduktion keine Berücksichtigung finden. Hierunter fallen auch alle Maßnahmen, die im Vorfeld zur Erhöhung der natürlichen Fertilität getroffen bzw. versucht werden können. Anmerkung: Der im Folgenden verwendete Begriff „Kinderwunschbehandlung“ schließt alle Maßnahmen, Therapien und Eingriffe, auch alternativmedizinischer oder vorbereitender/begleitender Art usw., zum Zwecke der Reproduktion ein.
Die Kleine Anfrage von Gordon Köhler sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d1492aak.pdf