Zum Inhalt springen

Kirchenasyl: Nigerianischer Asylbewerber bleibt trotz illegalen Aufenthaltes straffrei – Kirchner: Rechtswidrige Vereinbarungen zwischen BAMF und Kirchen dürfen keine Geltung haben

Das Oberlandesgericht München hat einen nigerianischen Asylbewerber, der sich in Kirchenasyl befindet, von der Anklage wegen illegalen Aufenthaltes freigesprochen. Die Richter befanden, dass das Kirchenasyl zwar kein Rechtsinstitut mit Anspruch auf Duldung sei, aufgrund einer erneut eingeleiteten Einzelfallprüfung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) würde aber kein Straftatbestand vorliegen. Die Einzelfallprüfung resultiert wiederum aus einer Vereinbarung des BAMF mit der katholischen und evangelischen Kirche. Der Nigerianer war 2014 über Italien nach Deutschland gekommen.

Dazu sagte Oliver Kirchner, Vorsitzender und asylpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt: „Das Urteil kann nur als skandalös bezeichnet werden. Obwohl die Richter selbst festgestellt haben, dass hier das deutsche Recht willkürlich unterwandert wird, ziehen sie nicht die logischen Schlüsse daraus. Stattdessen verwandeln sie den illegalen Aufenthalt auf deutschem Boden in eine legale Handlung und liefern damit die Blaupause für weitere Fälle. Nach geltender Dublin-Verordnung hat der Nigerianer seinen Asylantrag in Italien zu stellen und nicht sein ,Reiseziel´ selbstständig auszusuchen. Am Ende darf wieder der deutsche Steuerzahler die unverantwortlichen Entscheidungen völlig realitätsentrückter Richter finanzieren. Wir haben bereits im Mai 2017 einen Antrag ins Plenum eingebracht, der die Aushebelung des Rechts durch das Kirchenasyl verhindern soll. Darin haben wir unter anderem auch gefordert, dass rechts- und verfassungswidrige Vereinbarungen zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Kirchen, nicht zur Tolerierung illegaler Migration führen dürfen.“