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Klarstellung: Maskenpflicht an Schulen durch Hausrecht ist rechtswidrig!

Wie die Bildungsministerin des Landes Sachsen-Anhalt Eva Feußner bei der Sitzung des Ausschusses für Bildung am 06.05.2022 anlässlich der Behandlung eines Selbstbefassungsantrags der AfD bestätigte, darf an staatlichen Schulen keine Maskenpflicht unter Berufung auf das Hausrecht angeordnet werden.

Dazu erklärt Dr. Hans-Thomas Tillschneider, Sprecher der AfD-Fraktion für Bildung, Kultur und Wissenschaft: „Ich bewerte die Antwort von Ministerin Feußner auf unsere Frage zur Aufhebung der Maskenpflicht als nötige Klarstellung, dass Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt nicht mehr gezwungen werden können, an Schulen eine Maske zu tragen!

Trotz Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen in der maßgeblichen Verordnung gab es Schulleiter im Land, die päpstlicher als der Papst sein wollten und deshalb kurzerhand per Hausrecht eine Maskenpflicht angeordnet haben. Diesem Treiben ist nun endlich ein Riegel vorgeschoben. Wir als AfD-Fraktion fordern alle Schüler auf, die Maske abzulegen sowie etwaige – weil rechtswidrige – Schulanordnungen weiterhin Maske tragen zu müssen, zu melden!“