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Kleine Waffenscheine sind überflüssig – SRS-Waffen müssen erlaubnisfrei bleiben – Keine Verschärfung des Waffenrechts

Eine Gesetzesinitiative der Freien und Hansestadt Hamburg sieht künftig als Voraussetzung für den Erwerb und Besitz von SRS-Waffen (Schreckschuss-, Reizgas- und Signalwaffen) die Erteilung des sogenannten Kleinen Waffenscheins vor. Altbesitzer müssten demnach bis Ende 2025 den kostenpflichtigen Kleinen Waffenschein bei den unteren Waffenbehörden beantragen. Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung auf, sich in den Ausschüssen des Deutschen Bundesrates gegen den Gesetzesantrag auszusprechen, um die Einbringung in den Deutschen Bundestag zu verhindern. Zudem verlangt der AfD-Antrag eine Rückkehr zur alten Rechtslage, wonach das Führen solcher Waffen außerhalb öffentlicher Versammlungen, Aufzügen und Veranstaltungen generell erlaubt und in das Ermessen und Schutzbedürfnis jedes Einzelnen gestellt war.

Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: (Drs. 8/5316)