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Kleinunternehmerregelung

Im Umsatzsteuergesetz (UStG) ist unter § 19 die Besteuerung der Kleinunternehmer geregelt. Diese Regelung stellt eine Vereinfachungsregelung für Unternehmen mit geringem Umsatz dar. Aus diesem Grunde ist diese Regelung wichtig und existentiell, um aus Arbeitnehmern/Bürgern eventuell Gründer und Selbständige und bei wirtschaftlichem Erfolg später auch Arbeitgeber und Unternehmer zu machen. Seit dem 1. Januar 2020 wurde die Steuerfreigrenze von 22.000 Jahresbruttoeinkommen für Kleinunternehmer nicht mehr angehoben. Aber gerade in Sachsen-Anhalt, welches eine der niedrigsten Selbstständigen- und Gründerquoten aufweist, ist diese Grenze entscheidend, um Arbeitnehmer und Bürger zu animieren, den Sprung in Neben- oder Haupttätigkeit zu wagen.

Die Kleine Anfrage von Felix Zietmann sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d0973aak.pdf