Bereits im Februar 2022 hatte die AfD-Fraktion einen Antrag zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht in den Landtag von Sachsen-Anhalt eingebracht. Seither wurde dieser Antrag jedoch im Ausschuss blockiert und nicht weiter behandelt. Nachdem die Warnungen und Forderungen der AfD-Fraktion jahrelang ungehört blieben, wird nun mit der Einigung der Koalition aus CDU, SPD und FDP der politische Stillstand beendet und der Weg für ein handlungsfähiges, regional angepasstes Wolfsmanagement in Sachsen-Anhalt freigemacht.
Florian Schröder, Sprecher für Jagd- und Schützenwesen der AfD-Landtagsfraktion, begrüßt die Einigung der Regierungsfraktionen und betont: „Mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht kann künftig deutlich schneller und flexibler auf Schadensfälle reagiert werden. Problemwölfe können nun ohne langwierige Bürokratie entnommen werden, was den betroffenen Weidetierhaltern endlich echte Unterstützung bietet. Neben einer praxisnahen, rechtssicheren Regulierung des Wolfsbestands durch sachkundige Jäger entsteht somit die Grundlage für einen pragmatischen Interessenausgleich zwischen Artenschutz und landwirtschaftlicher Realität.“
Schröder ergänzt: „Die neue Regelung stärkt die Entscheidungshoheit des Landes Sachsen-Anhalt. Unsere Regionen können nun eigenständig und an die örtlichen Gegebenheiten angepasst reagieren – ein wichtiger Schritt weg von praxisfremden Vorgaben aus Brüssel. Damit ist endlich sichergestellt, dass der Schutz der ländlichen Räume und der wirtschaftlichen Grundlage unserer Landwirte Vorrang erhält. Die AfD-Fraktion wird die Ausgestaltung der Maßnahmen kritisch begleiten und sich weiter für eine konsequente und praxistaugliche Umsetzung im Sinne des ländlichen Raums einsetzen.“