Nach § 37 Abs. 3 Satz 2 des SchulG LSA kann eine Einschulung von Kindern in Ausnahmefällen aufgrund von Defiziten in der geistigen, körperlichen oder seelischen Entwicklung oder ihrem sozialen Verhalten um ein Jahr verschoben werden. Eine Kleine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Gordon Köhler an die Landesregierung hat ergeben, dass sich die Zahl der Kinder, die aufgrund von Entwicklungsdefiziten verspätet eingeschult wurden, von 291 im Jahr Schuljahr 2010/2011 auf 822 im Schuljahr 2021/2022 erhöht hat. Eine Steigerung von über 180 Prozent. Hierbei sind vor allem die Bereiche „Grammatik“ und „Artikulation“ betroffen.
Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Gordon Köhler: „Es ist bedrückend zu sehen, dass die Zahlen die letzten zehn Jahre kontinuierlich angestiegen sind. Für uns gilt es nun, die Ursachen und Versäumnisse zu ermitteln und den Finger in die Wunde zu legen, damit dieser Trend umgekehrt werden kann. Sicher ist auf jeden Fall, dass eine Anpassung der Tests, wie im Bericht des Verbraucherschutzministeriums angedeutet wurde, nicht der richtige Weg ist, um bessere Zahlen zu erhalten. Das Senken von Standards hat noch nie zu einer wirklichen Verbesserung geführt.“