Einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg zufolge können auch arbeitslose EU-Ausländer für die ersten drei Monate ihres Aufenthaltes das deutsche Kindergeld einstreichen. Geklagt hatte eine Bulgarin mit drei Kindern. Für diese summiert sich ein Kindergeldanspruch von 2.000 Euro über drei Monate, während der durchschnittliche Monatslohn in Bulgarien 800 Euro beträgt.
Gordon Köhler, familienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, bezieht dazu Stellung: „Die juristische Auslegung mag korrekt sein. Gleichwohl muss durch den Bundesgesetzgeber ein Kindergeldtourismus nach Deutschland schnellstens verhindert werden. Die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union soll die wechselseitige Aufnahme von Arbeitsverhältnissen unter den Mitgliedsländern erleichtern und nicht der Inanspruchnahme attraktiverer Sozialleistungen dienen. Auf Dauer wird damit einmal mehr der deutsche Steuerzahler betrogen.“