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Können sich Verbraucher einen Besuch in der Gaststätte noch leisten?

Laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes war der Verzehr eines Hauptgerichts in deutschen Gaststätten im Juli 2022 durchschnittlich 26,5 Prozent teurer als noch 2015 und 8,8 Prozent teurer als im Vorjahresmonat. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Personalmangel, steigende Löhne, immer höhere Energie und Lebensmittelpreise. Die Gastronomie bekommt die Inflation genauso stark zu spüren wie die privaten Haushalte. Sie treibt die Inflation aber auch mit an, indem sie die steigenden Kosten an die Gäste weitergibt.

Die Branche leidet immer noch an den Langzeitfolgen der Corona-Pandemie. Etwa 80 bis 100 Betriebe mussten während dieser Zeit schließen, sagt Michael Schmidt, Präsident des Gastroverbandes Dehoga in Sachsen-Anhalt. Das sind etwa zehn Prozent der im Verband organisierten Firmen. Laut Statistischem Landesamt waren 2019 insgesamt noch etwa 4.650 gastronomische Betriebe in Sachsen-Anhalt gemeldet. 2021 waren es nur noch 4.100, ein Rückgang um zwölf Prozent.

Infolge der hohen Inflation schränken die Gäste ihre Gaststätten-Besuche deutlich ein. Die desaströse staatliche Energiepolitik ist für viele Gastronomiebetriebe nicht mehr nachvollziehbar und infolgedessen nicht mehr zu finanzieren. Es gilt aber trotz alledem die Balance zu wahren. Die höheren Kosten müssen kompensiert werden, aber alles in einem ausgewogenen Verhältnis. Zu hohe Rechnungen verschrecken die Gäste. Ohne Gäste kein Gastronomiebetrieb.

Die verbraucherpolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion, Margret Wendt, möchte diesen Teufelskreis durchbrechen: „Wir fordern politische Lösungen. Im ersten Schritt muss die bis Ende 2023 geltende niedrigere Mehrwertsteuer für die Gastronomie entfristet werden. Wir erteilen darüber hinaus auch all jenen eine Absage, die mit höheren Fleischpreisen für Verbraucher angeblich die Welt retten wollen und sich zur Rechtfertigung hinter den Klima-Ideologen verstecken. Fleisch bleibt ein Hauptnahrungsmittel, auch im Alltag und nicht nur an Sonn- und Feiertagen.“