Der Verfassungsschutzbericht 2019 erlaubt wie gewohnt einen Blick auf die verschiedenen Formen des politischen und religiösen Extremismus. Erstmals wurde im Rahmen des Verfassungsschutzberichtes dem Antisemitismus ein phänomenübergreifendes Kapitel gewidmet.
Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt, Hagen Kohl: „Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass der Antisemitismus phänomenübergreifend beleuchtet wird. Antisemitismus lässt sich nicht nur im rechtsextremistischen Milieu, sondern auch in linksextremistischen und islamistischen Strömungen finden, das stellt der Verfassungsschutzbericht noch einmal klar. Die AfD lehnt Antisemitismus mit aller Entschiedenheit ab, weshalb gegenüber den Mitgliedern in diesem Punkt eine Null-Toleranz-Politik gefahren wird und wenn nötig, die härtesten Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Parteiausschluss verhängt werden. Ein ähnlich konsequentes Vorgehen würde ich z. B. auch von der Landes-CDU erwarten, welche diesbezüglich einen zögerlichen Umgang mit ,Hitlergrüßern‘ und „Sonnenradträgern“ pflegt. Gerade in dieser Hinsicht sind daher Aufforderungen aus CDU-Kreisen nach einer Verfassungsschutzbeobachtung der AfD als Ablenkungsmanöver zu werten. Soweit von anderen Parteien die Beobachtung der AfD gefordert wird, geschieht dies ganz klar aus politischem Kalkül, um einen politischen Mitbewerber zu beschädigen. Dieser Missbrauch des Verfassungsschutzes (VS) liefert weitere Gründe für die Überlegung, den VS dem politischen Einflussbereich zu entziehen und als selbstständige Institution wie den Landesrechnungshof einzurichten.“