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Kommissionsbericht bestätigt AfD-Kritik an Corona-Maßnahmen

Nach Ansicht der Regierungskommission „Pandemievorsorge“ kam es in Sachsen-Anhalt im Zuge der Corona-Maßnahmen zu ungerechtfertigten Einschränkungen von Grundrechten. Die Kommission konstatiert in ihrem heute vorgelegten Abschlussbericht, dass eine stärkere Gewichtung der Menschenwürde bei der Grundrechtsabwägung sichergestellt hätte werden müssen. Insbesondere die strengen Isolationsvorgaben für Pflegeheimbewohner, die bereits kurz vor dem Tod standen, werden kritisiert: „Die Rechte Sterbender und ihrer Angehörigen sind während der Pandemie zu stark missachtet worden“, so das Fazit der Kommission.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Ulrich Siegmund, erklärt dazu: „Das Eingeständnis der Regierungskommission bestätigt, wie richtig die AfD mit ihrer Kritik an der überzogenen Corona-Eindämmungspolitik lag. In öffentlichen Debatten auf Bundes- und Landesebene hatten wir die unverhältnismäßigen Grundrechtseinschränkungen immer wieder scharf kritisiert und insbesondere auch auf das Schicksal vieler Pflegeheimbewohner aufmerksam gemacht. Zur umfassenden Aufarbeitung der Corona-Politik bedarf es endlich auch einer intensiven parlamentarischen Auseinandersetzung. Die eingesetzte Regierungskommission durch die Landesregierung ist – ohne Beteiligung der breiten Öffentlichkeit und der Opposition – kein geeignetes Instrument, um eine ehrliche Aufarbeitung der Verfehlungen zu gewährleisten. In Sachsen-Anhalt werden wir nach den Landtagswahlen 2026 die notwendige Mehrheit haben, um einen Corona-Untersuchungsausschuss eigenständig einzusetzen. Das erlittene Unrecht der Betroffenen kann so zwar nicht ungeschehen gemacht werden, aber es können Verantwortlichkeiten offengelegt und Lehren gezogen werden, um derartige Grundrechtseingriffe in der Zukunft zu verhindern.“