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Kommunale Mandatsträger in abhängiger Beschäftigung

Das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) regelt unter anderem die Ausschlussgründe für die Wählbarkeit in ein ehrenamtliches Mandat der Gemeinden. Trotz der Ausführungen des KVG LSA, die Hinderungsgründe, im Rahmen des Interessenkonfliktes zwischen hauptamtlich Beschäftigten der Gemeinden bei der gleichzeitigen Ausübung eines ehrenamtlichen Mandats, festlegen, scheint es in der praktischen Umsetzung einzelne Fälle zu geben, bei denen es zu Diskrepanzen kommt. In deren Folge ist es denkbar oder real, dass Dienstpflichten und Mandatsausübung zu einer möglichen Unvereinbarkeit der Interessen führen.

Die Kleine Anfrage von Volker Olenicak sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d6204aak.pdf