Ab welchem Zeitpunkt dürfen Sanierungspläne bei Insolvenzen der Öffentlichkeit präsentiert werden? Im Rahmen von Insolvenzverfahren ist der jeweilige Sanierungsplan an das zuständige Insolvenzgericht zu übermitteln. Dort ist der Sanierungsplan nach den gesetzlichen Vorgaben vom Insolvenzgericht zu behandeln. Eine Veröffentlichung des Sanierungsplans durch das Insolvenzgericht ist nicht vorgesehen.
Die Kleine Anfrage von Lydia Funke finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d5481aak.pdf