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Kosten für eine einmalige Sonderzahlung an Besoldungsempfänger aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Der Deutsche Bundestag der 19. Wahlperiode hat in seiner 202. Sitzung am 17. Dezember 2020 den von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger“ zugestimmt1. Der Bundesrat hat in seiner 998. Sit-zung am 18. Dezember 2020 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17. Dezember 2020 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes zuzustimmen2. Dementsprechend erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen der Besoldungsgruppen A 3 bis einschließlich A 15 im Jahr 2020 eine steuerfreie einmalige Sonderzahlung (Corona-Sonderzahlung) in Höhe von: 600 Euro für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 8, 400 Euro für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 beziehungsweise 300 Euro für die Besoldungsgruppen A 13 bis A 153.

Die Kleine Anfrage von Hagen Kohl sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d7149aak.pdf