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Kosten für „Flüchtlingsbürgschaften“ belaufen sich auf 21,7 Millionen Euro – Allein in Sachsen-Anhalt sind es über 570.000 Euro

Kirchner: Schluss mit Gutmenschentum auf Steuerzahlerkosten!

Nachdem sich Bund und Länder im letzten Jahr zur Kostenübernahme der geplatzten „Flüchtlingsbürgschaften“ bereit erklärt haben, legte eine AfD-Anfrage nun die konkreten Forderungsausfälle offen, die daraufhin vom Steuerzahler getragen werden mussten. Insgesamt liegen die Kosten laut Bundesarbeitsministerium bei rund 21,7 Millionen Euro. In den ostdeutschen Bundesländern ist Sachsen-Anhalt der traurige Spitzenreiter mit Forderungsausfällen in Höhe von über 570.000 Euro. Während der Massenzuwanderungswelle hatten tausende Privatpersonen Bürgschaften für Asylbewerber übernommen und sich zur Übernahme der Sozialleistungen verpflichtet, um weitere Migranten ins Land zu holen. In vielen Fällen konnten die „Flüchtlingsbürgen“ jedoch nicht für den Lebensunterhalt der Eingewanderten aufkommen.

Der AfD-Fraktionsvorsitzende und asylpolitische Sprecher, Oliver Kirchner, äußerte sich dazu kritisch:

„Die Übernahme der privaten Flüchtlingsbürgschaften durch Bund und Länder ist ein fatales Signal. GEZ-Verweigerer verfolgt man in Deutschland gnadenlos, aber wenn es um das Thema Migration geht, werden geltende Rechtsprinzipien abermals über Bord geworfen. Der Sinn und Zweck von Bürgschaften wird somit ad absurdum geführt, da diese vollkommen ohne Konsequenzen bleiben.

Zahlreiche Asylbewerber samt Familien sind durch Bürgschaften ins Land gelangt, die eigentlich nicht hier sein dürften. Zu allem Überfluss lässt man die dafür verantwortlichen Personen auch noch mit einer Art Schuldenerlass davonkommen und den Steuerzahler die Zeche zahlen. Die AfD besteht auf eine rigorose Zahlungseinforderung bei den Kostenverursachern.“

Die o. g. Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer zum Thema „Flüchtlingsbürgschaften“ kann hier eingesehen werden:

Flüchtlingsbürgschaften