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Kriminalitätsentwicklung in öffentlichen Bädern und Verkehrsmitteln: Wachsender Anteil von ausländischen Tatverdächtigen

Kohl: Hausverbot für Kriminelle in Schwimmbädern und im ÖPNV!

Die aktuelle Diskussion um die Sicherheitslage in Schwimmbädern kommt für die AfD-Fraktion nicht überraschend. Diese negative Entwicklung hat sich insbesondere in den Altbundesländern abgezeichnet. Auch hierzulande wurde bereits im Jahr 2018 eine diesbezügliche Anfrage an die Landesregierung gerichtet (LT-Drs. 7/3493). Im Ergebnis lagen die registrierten Delikte in den Schwimmbädern der Stadt Magdeburg noch im unauffälligen Bereich, wenngleich der Anteil ausländischer Straftäter mit mehr als 20 Prozent schon deutlich über dem Ausländeranteil von circa 9,4 Prozent in Magdeburg lag.

Eine aktuelle Anfrage der AfD-Fraktion zu Straftaten im Bereich des ÖPNV in Magdeburg (LT-Drs. 7/4590) zeigt in den verschiedenen Deliktbereichen eine aufschlussreiche Entwicklung. Kontinuierlich gestiegen ist die Anzahl der Körperverletzungen von 37 im Jahr 2014 auf 51 im Jahr 2018. Auffällig ist, dass z. B. im Jahr 2018 von den insgesamt 176 Opfern an Haltestellen und in Bussen/Straßenbahnen 144 Personen (knapp 82 Prozent) Deutsche waren, während von den 376 Tatverdächtigen lediglich 165 Personen (circa 44 Prozent) die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. 56 Prozent der Tatverdächtigen sind damit maßgeblich dem ausländischen Bevölkerungsanteil in Magdeburg von 9,4 Prozent zuzuordnen.

Dazu sagt der Magdeburger Abgeordnete und innenpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Hagen Kohl: „An dem Straftatenaufkommen in öffentlichen Bädern und Verkehrsmitteln lässt sich gut die Kriminalitätsentwicklung in der Gesellschaft ablesen, weil sich hier auf begrenztem Raum die Bürger begegnen. Aus diesem Grunde ist der Sicherheitslage in diesen Bereichen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Damit dort keine Angsträume entstehen, ist nun ein konsequent handelnder Rechtsstaat und Aufklärungsarbeit notwendig. Daher sind zwei Maßnahmen umzusetzen:

  1. Zivilcourage kann gelernt werden. Es gibt Methoden, mit denen Bürgern bedrängten Personen helfen können, ohne sich selbst einer direkten Gefährdung auszusetzen. Dazu muss eine entsprechende Aufklärungskampagne vorgenommen werden. Hier sind Polizei, die kommunalen Ordnungsämter und Betreiber öffentlicher Einrichtungen in der Verantwortung.
  2. Straftätern und sonstigen Störern der Sicherheit und Ordnung sind umgehend langfristige Betretungs- und Hausverbote für die betreffenden Einrichtungen wie Schwimmbäder und Personenbeförderungsmittel zu erteilen, sofern diese dort auffällig geworden sind. Zuwiderhandlungen müssen konsequent mit Ordnungsgeldern geahndet werden und Strafanzeigen zur Folge haben.“

Anfragen der AfD-Fraktion und Antworten der Landesregierung zum Nachlesen:

https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d3493aak.pdf

https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d4590aak.pdf