Zum Inhalt springen

Kritik von Polizeigewerkschaften an Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz

Kohl: Der rot-rot-grüne Senat leidet offenkundig an Realitätsverlust – Unterstützungseinsätze der Landespolizei Sachsen-Anhalt in Berlin auf ein Minimum reduzieren!

Am 4. Juni 2020 soll vom Berliner Senat das sogenannte Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beschlossen werden. Seit Anbeginn der Beratung lehnt die AfD diesen Gesetzentwurf ab, da insbesondere das Prinzip der Beweislast bei Anschuldigungen umgedreht wird, was bedeutet, dass nicht mehr der Kläger seine Behauptungen zu verifizieren hat, sondern die beschuldigten Polizisten ihre Unschuld beweisen müssen. Nunmehr hat die Diskussion auch Sachsen-Anhalt erreicht, da im Rahmen der Bund-Länder-Hilfe auch regelmäßig Polizisten aus Sachsen-Anhalt in Berlin und damit im Geltungsbereich dieses Gesetzes eingesetzt werden. Entsprechende Kritik kommt daher von den Polizeigewerkschaften in Sachsen-Anhalt.

Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Hagen Kohl: „Das Landesantidiskriminierungsgesetz diskriminiert in Wahrheit die Bediensteten des öffentlichen Dienstes. Diesen wird dadurch unterstellt, dass ihre Amtshandlungen in Art und Umfang so diskriminierend sind, dass zur Bekämpfung ein entsprechendes Gesetz notwendig wäre. Der rot-rot-grüne Senat leidet offenkundig an Realitätsverlust, denn die öffentlichen Bediensteten gehören zu den rechtstreuesten Bürgern im Land. Die Verabschiedung des LADG wird absehbar in verschiedener Hinsicht negative Auswirkungen auf die Arbeit der Verwaltung und insbesondere der Polizei haben. Soweit es zukünftige Unterstützungseinsätze der Landespolizei Sachsen-Anhalt in Berlin betrifft, sind diese auf das Notwendigste zu reduzieren. Keinem Landesbeamten kann zugemutet werden, in einem Bundesland eingesetzt zu werden, in welchem er oder sie per Gesetz unter ehrverletzendem Diskriminierungsverdacht steht.“