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Künftige Unterbringung weiblicher Häftlinge in Sachsen-Anhalt sicherstellen

Seit 2012 besteht zwischen Sachsen-Anhalt und Brandenburg eine unbefristete Verwaltungsvereinbarung zur Unterbringung von im Land Sachsen-Anhalt verurteilten weiblichen Häftlingen. Die Kosten dafür belaufen sich allein für das Haushaltsjahr 2024 auf 4.252.000 Mio. Euro. Diese Finanzmittel sollen durch einen organisatorisch und hermetisch abgetrennten Frauentrakt für mindestens 100 weibliche Häftlinge in der künftigen JVA Halle-Tornau eingespart werden, wobei mögliche Überkapazitäten anderen Bundesländern zur entgeltlichen Nutzung angeboten werden können.

Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: (Drs. 8/3290)