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Kugelschuss zur Betäubung/Tötung von Rindern in ganzjähriger Freiland-/Weidehaltung

Unter einer Vielzahl von rechtlichen Voraussetzungen und Auflagen ist es in
Deutschland erlaubt, Rinder in ganzjähriger Freiland-/Weidehaltung per Kugelschuss zu betäuben/töten und anschließend zu schlachten. Diese Schlachtmethode erspart den Rindern den Stress, der durch das Handling beim Einfangen, Aufladen und Transportieren entsteht sowie die Wartezeiten vor dem Schlachthof, das Abladen und Eintreiben in den Ruhestall, den Aufenthalt im Ruhestall, das Austreiben aus der Ruhebucht mit anschließender Vereinzelung, den Eintrieb in die Betäubungsbox und
das Setzen des Bolzenschusses zur Betäubung.

Der Freistaat Bayern plant eine Bundesratsinitiative einzubringen, die das Kugelschussverfahren vereinfacht und zudem auf die saisonale Freiland-/Weidehaltung von Rindern und auch Schweinen ausweitet.

Die Kleine Anfrage von Hannes Loth finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d6132aak.pdf