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Landesaufnahmestelle in Stendal

Die Landesregierung teilte in ihrer Antwort vom 31 .07.2018 zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Thomas Höse (AfD) unter der Drucksachennummer 7/3208 mit, dass das Land am Standort Stendal eine Landesaufnahmeeinrichtung (LAE) mit einer Bruttounterbringungskapazität von 1.000 Plätzen errichtet. Die LAE soll zukünftig als zweite Nebenstelle der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) der Unterbringung von Asylsuchenden gemäß § 44 des Asylgesetzes dienen. Das Land ist nach der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (EU-Aufnahmerichtlinie) verpflichtet, eine Unterkunft vorzuhalten, die sich insbesondere auch für die Unterbringung besonders schutzbedürftiger allein oder allein mit Kindern reisender Frauen und von Familien mit Kindern eignet. Ziel ist es, hierdurch den administrativen und logistischen Aufwand auf ein Minimum zu reduzieren und den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtungen wirtschaftlicher zu gestalten. Das Projekt wird den Steuerzahler voraussichtlich mindestens 36 Millionen Euro kosten.

Die Kleine Anfrage von Ulrich Siegmund sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d2097aak.pdf