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Landesrechnungshof kritisiert Fluthilfen für „Mitteldeutsches Multimediazentrum“

Farle: Skandalöse Fördermittelvergabepraxis der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Gestern hat der Landesrechnungshof seinen aktuellen Prüfbericht vorgestellt. Unter anderem wurde die Auszahlung von Fluthilfegeldern aus dem Aufbauhilfefonds des Bundes an das Mitteldeutsche Multimediazentrum (MZZ) in Halle (Saale) sowie an das Privatunternehmen Metrix Media GmbH scharf kritisiert.  Es habe demnach massive Verstöße der Investitionsbank (IB) Sachsen-Anhalt gegen die Förderrichtlinien gegeben. Pikant, denn erst im Juni musste der ehemalige Geschäftsführer der IB, Manfred Maas, wegen Korruptionsvorwürfen zurücktreten.

Hintergrund der Geschichte: Zunächst wurde das MMZ in Halle in einem Hochwassergebiet mit rund 24 Millionen Euro bezuschusst. Dort mietete die Metrix Media GmbH ein Tonstudio an. Nach dem Hochwasser 2013 wurden diese Räumlichkeiten vollständig zerstört. Zur Wiederherrichtung des Medienzentrums bekam das MZZ rund 18 Millionen Euro an Fluthilfe ausbezahlt. Gleichzeitig bekam die Metrix Media GmbH einen neuen Betriebssitz mit eigenem Tonstudio finanziert. Damit wurde das Unternehmen Eigentümerin eines eigenen Tonstudios im Wert von 1,9 Millionen Euro, obwohl sie vor dem Hochwasser nur Mieterin war. Und das obwohl die Schadensermittlung für die in die Jahre gekommene Studiotechnik lediglich einen Betrag von rund 973.000 Euro aufwies.

Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Robert Farle, kritisierte die Fördermittelvergabepraxis der Investitionsbank Sachsen-Anhalt: „Die bekannt gewordenen Vorgänge sind ungeheuerlich und sagen viel über die Fördermittelvergabe in Sachsen-Anhalt aus. Es kann nicht sein, dass sich Unternehmen an den von der Solidargemeinschaft bereitgestellten Fördermitteln bereichern. Skandalös ist ebenfalls in diesem Zusammenhang, dass Sachsen-Anhalt bei der Auszahlung der Fluthilfe an betroffene Wohnungseigentümer nicht hinterherkommt, während die Fluthilfen für Unternehmen, kulturelle Einrichtungen und Sportstätten größtenteils längst ausbezahlt wurden. Dass sich nun sogar jeder Dritte der rund 3000 Betroffenen Wohnungseigentümern mit hohen Rückforderungen durch die IB konfrontiert sieht, bringt das Fass endgültig zum Überlaufen. Mit der Begründung die Förderrichtlinien müssten penibel eingehalten werden, schickt die IB den Flutopfern nun Gerichtsvollzieher nach Hause bis hin zur Zwangsvollstreckung. Jeder weitere Kommentar erübrigt sich bei solchen Zuständen im Land.“