Laut Medienberichten fehlen in Sachsen-Anhalt noch immer knapp 1200 Jahresabschlüsse. Nur 15 Kommunen (entspricht rund sechs Prozent) haben 2021 einen fristgerechten Jahresabschluss vorgelegt. Für 2014 hat der Jahresabschluss bei 86 Kommunen bis Ende 2022 gefehlt, also bei mehr als jeder dritten. Der Rechnungshofpräsident verweist auf gravierende Rechtsverstöße bei derartigen Verspätungen. Es fehlten belastbare Zahlen, Daten und Fakten für die finanzielle Planung und Steuerung der Kommunen und auch die Beurteilung einer dauerhaften Leistungsfähigkeit sei unmöglich. Weiter fordert er konsequentes Einschreiten des Innenministeriums, dieses müsse „seiner Rolle gerecht werden“, anstatt Rechtsverstöße zu dulden. Der Rechnungshof hält es für „dringend geboten“, dass Haushalte nicht genehmigt werden, wenn Abschlüsse aus den Vorjahren nicht vorlägen. Das Innenministerium verweist als Antwort auf Ermessensspielräume der Kommunalaufsicht.
Jan Scharfenort, kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, sagt dazu: „Ein altbekanntes Problem, von dem die Landesregierung offensichtlich nichts wissen möchte. Noch im Juni-Plenum haben wir einen Antrag zur Gesetzesänderung vorgelegt, damit der Landesrechnungshof kommunale Beilegungen an Unternehmen leichter prüfen kann. Unser Antrag zur Gesetzesänderung ist trotz starker Argumente nicht einmal in die Ausschüsse überwiesen worden. Das grenzt schon an Arbeitsverweigerung des Parlaments und der Regierung.
Mit einem vorangegangenen Antrag haben wir die Landesregierung aufgefordert, die aktuelle Rechtsprechung durch Änderung des Kommunalverfassungsgesetz zu berücksichtigen. Nichts ist geschehen – und das muss sich dringend ändern! Allein in Sachsen-Anhalt können aufgrund der Verschleppung mehrere hundert Millionen Euro Schulden vor der Prüfung versteckt werden. Wir bleiben dran.“