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Landesrechnungshof rügt Klüngelei beim Paritätischen Wohlfahrtsverband – Farle: Empfänger von Fördermitteln besser überprüfen!

Der Landesrechnungshof hat in seinem aktuellen Jahresbericht Vergabeverstöße bei der Sanierung zweier Kindertagesstätten durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband gerügt. So seien vom Kita-Träger, dem Paritätischen Integrativen Netzwerk e.V., vergaberechtlich unzulässige „Aufklärungsgespräche“ mit einem der bietenden Unternehmen geführt worden. Das Bauunternehmen erhielt den Zuschlag, obwohl es nicht das beste Angebot eingereicht hatte. Allerdings sind Kita-Träger und Bauunternehmen strukturell eng miteinander verbunden, der Kita-Träger ist zudem eine hundertprozentige Tochter des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Sachsen-Anhalt. Auch werden die unzureichende Dokumentation der Vergabeentscheidung, mangelnde Transparenz in der Aktenführung sowie die Verletzung des Vier-Augen-Prinzips moniert.

 

Robert Farle, finanzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, sagte hierzu: „Die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen wurden hier auf unredliche Weise missachtet. Die verwendeten Fördermittel sind Steuergelder und die entsprechenden Bestimmungen sind gerade dazu da, um die nötige Kontrolle und Transparenz bei der Verwendung von Fördermitteln des Landes zu schaffen. Daher fordert die AfD-Fraktion, dem Landesrechnungshof umfangreichere Prüfrechte einzuräumen, die auch die Überprüfung von Förderungsempfängern zulassen. Wir als AfD werden auch zukünftig sehr genau hinschauen, wenn es um die Verwendung von Fördermitteln und Subventionen des Landes geht und, immer wenn nötig, den Finger in die Wunde legen.“

 

Das Landesverwaltungsamt hat einen Widerrufs- und Rückforderungsbescheid gegen das Paritätische Integrative Netzwerk e.V. erlassen.