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Landesrechnungshof will Braunkohleförderung mit Sondersteuer belegen

Farle: Arbeitsplätze nicht gefährden – Keine Sondersteuer für Braunkohleförderer!

Am gestrigen Donnerstag wurde im Rechnungsprüfungsausschuss ein Prüfbericht des Landesrechnungshofes behandelt, der die Befreiung der Braunkohleförderung von der Feldes- und Förderabgabe zum Thema hatte. Dabei handelt es sich um eine Sondersteuer in Höhe von 10 Prozent des Marktwerts der geförderten Braunkohle. Während das Wirtschaftsministerium die Erhebung der Sondersteuer mit Hinweis auf die Sicherung von Arbeitsplätzen ablehnte, bekräftigte der Landesrechnungshof seine Haltung in dieser Frage.

Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Robert Farle, sagte dazu:

„Unsere Braunkohleindustrie leidet bereits massiv unter der Belastung des CO2-Zertifikatehandels. Dazu kommt: Kein Bundesland in Deutschland erhebt die Sondersteuer. Die Erhebung wäre ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für Sachsen-Anhalt und träfe die MIBRAG und Romonta ins Mark. Der Landesrechnungshof irrt gewaltig, wenn er allen Ernstes fordert, wegen kurzzeitiger Steuereinnahmen von knapp über einer Million Euro, langfristig viele lukrative Arbeitsplätze in Sachsen-Anhalt zu gefährden. Stattdessen sollte sich der Landesrechnungshof lieber auf die eklatante Steuergeldverschwendung in der Landesverwaltung konzentrieren. In diesem Fall unterstützt die AfD-Fraktion die ablehnende Haltung des Wirtschaftsministers zum Schutz der Braunkohle.“