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Landesregierung bestätigt: Ausländische Ärzte keine Lösung des Ärztemangels – AfD fordert Kenia-Koalition zum umgehenden Handeln auf

Die Zahl ausländischer Ärzte in Sachsen-Anhalt hat sich mit 1197 Ärzten (2017) gegenüber 536 Ärzten im Jahr 2008 mehr als verdoppelt. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Ulrich Siegmund hervor. Das durch sie vorangetriebene gezielte Anwerben von Ärzten aus EU- und Drittstaaten sieht die Landesregierung allerdings nicht als langfristige Lösung des Fachärzte-Problems und hält dies für ethisch bedenklich. – Eine Bestätigung der AfD-Ansicht, dass der verstärkte Einsatz ausländischer Ärzte weder zielführend noch erwünscht ist.

Dazu sagte der gesundheitspolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, heute: „Die Kenia-Koalition widerspricht sich erneut selbst, wenn sie einerseits auf das Anwerben ausländischer Ärzte setzt, anderseits aber auf Nachfrage eingestehen muss, dass dies den medizinischen Fachkräftemangel in Sachsen-Anhalt nicht beheben wird. Schon jetzt haben immer mehr Patienten – nach monatelangem Warten auf einen Termin – das Problem, von ihrem behandelnden Arzt nicht richtig verstanden und medizinisch behandelt zu werden, aufgrund der ausländischen Herkunft und mangelnder Deutsch-Kenntnisse. Nach AfD-Ansicht haben unsere Patienten ein Anrecht auf eine fach- und sprachkompetente ärztliche Behandlung. Der von der Landes-Ärztekammer abgenommene ‚Deutsch-Fachsprachtest‘ muss künftig höhere Anforderungen beinhalten. Zudem bekräftigt die AfD-Fraktion ihre Forderungen nach einer ‚Landeskinder-Quote‘ für einheimische Medizin-Studenten sowie die Einführung deutscher Examensprüfungen für Ärzte aus Nicht-EU-Ländern. Wir werden die Landesregierung mittels Antrag im Mai-Plenum zur umgehenden Ergreifung entsprechender Maßnahmen auffordern und somit unserer Aufgabe als Oppositionsführer gerecht werden.“

Die Kleine Anfrage „Zulassungsvoraussetzungen ausländischer Ärzte“ mit Antwort der Landesregierung (LT-Drs. 7/2745) finden Sie hier.