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Landesregierung lehnte frühere Öffnungsschritte im Tourismus- und Freizeitbereich rigoros ab

Die Landesregierung hat in der Kabinettssitzung am Dienstag beschlossen, dass ab Freitag, dem 04. März 2022 neue Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt in Kraft treten. In der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben sowie im organisierten Sportbetrieb gilt dann wieder die 3G-Regelung. Das heißt, der Zutritt ist für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test möglich. Für den Besuch von Veranstaltungen gilt weiterhin das 2G-Plus-Zugangsmodell.

Der tourismuspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Frank Otto Lizureck, sagt dazu: „Ich begrüße, dass von den jetzt beschlossenen Änderungen die Gastronomie, Hotels, der Sport und Veranstalter profitieren. Nach monatelangen Beschränkungen durch die 2G-Regelungen können nun auch endlich wieder Bürger, die sich nicht dem Impfzwang ergeben haben, ihre freie Zeit genießen und in ein Restaurant gehen oder dem Sport im Fitnessstudio nachgehen. Bedauerlich ist, dass die sachsen-anhaltische Landesregierung das 2G-Zugangsmodell im Tourismus- und Freizeitbereich nicht früher aufgehoben hat. Trotz der massiven Umsatzeinbrüche und steigender Insolvenzen in der Branche hat die Landesregierung im letzten Plenum nicht früher reagiert und vor der Situation der Betroffenen die Augen buchstäblich verschlossen. Wir als AfD-Fraktion setzen uns weiter für die Bürger unseres Landes ein und verschließen unsere Augen nicht vor den Problemen.“