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Landesregierung muss aktiver bei Information und Prävention zur Vogelgrippe agieren

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat sich bereits im März 2023 mit dem vermehrten Auftreten von Subtypen der Influenza-A-Viren H5N1 und H7N9 bei Geflügel und Säugetieren beschäftigt. Diskutiert wurde der Nachweis bei Füchsen in Deutschland sowie die Verbreitung bei Lachmöwen, die in Frankreich, Belgien, Italien und den Niederlanden zu hoher Sterblichkeit in den Möwenpopulationen führt. Es sei daher wichtig, Ausbrüche in Tierbeständen früh zu erkennen und zu untersuchen.

Hannes Loth, agrarpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, erklärt dazu: „In der 21. Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten am 19. April wurde innerhalb der ständigen Berichterstattung des zuständigen Ministeriums zum Tierseuchengeschehen der Eindruck vermittelt, dass die Vogelgrippe aktuell nicht in Sachsen-Anhalt auftritt und damit weiterhin nur saisonal vorkommt. Dass die positiven Befunde an zwei Schwänen vom 7. März in Seegrehna und damit die weiter bestehende Stallpflicht im Landkreis Wittenberg ein saisonales Auftreten der Vogelgrippe nicht bestätigen, wurde ebenso nicht reflektiert. Der aktuelle Seuchenausbruch bei Lachmöwen am Gremminer See im Landkreis Wittenberg ist nun keine Überraschung mehr, wenn man das Auftreten der Vogelgrippe in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen beobachtet.

Ich erwarte vom zuständigen Ministerium deutlich mehr Aktivitäten beim Wildvogelmonitoring und bei der Seuchenprävention im Nutz- und Ziergeflügelbereich. Die Geflügelhalter sind zu Recht beunruhigt, welche Folgen die Stallpflicht und die daraus entstehenden Einschränkungen auf ihre ohnehin bereits angespannten Betriebskosten haben. Hier ist deutlich mehr Unterstützung durch die Landesregierung erforderlich!“