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Landesregierung muss Gesetzentwurf zur Ausbildungsvergütung in der Pflege nachbessern!

Im Ausschuss für Bildung ist am heutigen 15. Juni der geplante Gesetzentwurf zur Einführung einer Ausbildungsvergütung in der Pflegehilfe besprochen und mitberaten worden. Demnach sollen ab 1. August 2023 Auszubildende in der Pflegehilfe für die Dauer ihrer Ausbildung eine Vergütung erhalten. Der Ausschuss war gehalten eine Beschlussempfehlung für den federführenden Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zu erarbeiten. Missverständliche Formulierungen im Gesetzestext konnten jedoch nicht endgültig aufgeklärt werden.

Dazu erklärt Christian Hecht, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion und Mitglied im Ausschuss für Bildung: „Wie nötig und wichtig eine Ausbildungsvergütung für die Pflegehilfe gerade angesichts des Pflegenotstandes ist, steht außer Frage. Darum ist es mindestens genauso wichtig, die Neuregelung nicht auf tönerne Füße zu stellen. Doch das hat die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf getan.

Aus diesem Grund habe ich nach Prüfung der Gesetzesvorlage gefordert, missverständliche Formulierungen abzuändern. Eine Gesetzesvorlage hat ordnungsgemäß, d. h. juristisch unanfechtbar und eindeutig zu erfolgen. Ministerium wie auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags wollen hier nach eigener Aussage aufklären und nachbessern. Insofern zeigt es sich einmal mehr, dass die AfD notwendig und erfolgreich ist, wenn sie mit wachen Augen und offenem Geist die allzu oft durch den Landtag gepeitschten Neuerungen kritisch beleuchtet, hinterfragt und zur Korrektur nötigt. Das ist Oppositionsarbeit, wie sie zu sein hat. AfD wirkt!“