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Landessportbund verstößt bei Auftragsvergabe gegen geltende Rechtslage – Ministerium für Inneres und Sport räumt Fehleinschätzungen ein

Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion ergab, dass der Landessportbund gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verstößt, indem dieser mit der Mainovia AG am 7. November 2017 einen Stromlieferungsvertrag über veranschlagte Gesamtkosten von rund 617.000 Euro abgeschlossen hat, ohne diese Leistung zuvor in einem EU-weiten Verfahren auszuschreiben.

Mehr noch, hat der Landessportbund gegen das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt hinsichtlich der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen verstoßen, indem dieser mit der Städtischen Werke Borna GmbH am 8. Januar 2018 einen Gaslieferungsvertrag über veranschlagte Gesamtkosten von rund 135.000 Euro abgeschlossen hat, ohne diese Leistung zuvor öffentlich auszuschreiben.

Dazu sagte der energiepolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Andreas Gehlmann:

„Erst auf Nachfrage wurde uns das gesamte Ausmaß der Vergabepraxis des Landessportbundes deutlich, nachdem eine vorangegangene Kleine Anfrage teilweise gar nicht oder unvollständig beantwortet wurde. Ob hierbei der AfD-Fraktion bewusst oder unbewusst eine Auskunft verwehrt wurde ist noch abschließend zu klären. Umso erstaunlicher ist es, dass jetzt sogar das Ministerium für Inneres und Sport Verstöße bei der Auftragsvergabe einräumt und deutlichen Handlungsbedarf erkennen lässt.“