AfD-Fraktionskandidaten trotz gleicher Qualifikation nicht aufgestellt
Magdeburg. In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz im Landtag von Sachsen-Anhalt wurden die Bewerber aller Parteien für die Wahl in das Landesverfassungsgericht angehört. Insgesamt präsentierten sich 16 Kandidaten, 14 davon wurden ausgewählt (inklusive 7 Stellvertreter), die zur finalen Wahl Mitte Dezember im Plenum gewählt werden sollen. Die von der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt ins Rennen geschickten Kandidaten fanden erneut keine Berücksichtigung bei der Aufstellung – trotz vergleichbarer Qualifikation und persönlicher Eignung.
Dazu sagt Christian Hecht, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Es ist bedauerlich zu sehen, wie sehr mittlerweile dieses Landesparlament demokratische Kultur und Tradition über Bord wirft. Die AfD ist die stärkste Oppositionskraft und findet aufgrund von systematischer Ausgrenzung keine Spieglung in wichtigen Aufgabenbereichen. Und das zum wiederholten Mal. Wie bereits zur Vizepräsidenten-Wahl des Landtags wurden heute wieder unsere Kandidaten rigoros ausgeschlossen. Das grenzt an politische Diskriminierung und neutralisiert die stärkste Oppositionskraft im Land.“