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Landtag lehnt Ehrungen über den Tod hinaus ab – Ehrenbürgerschaften erlöschen

Im ersten Juni-Plenum des Landtags von Sachsen-Anhalt hatte die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes eingebracht, wonach kommunale Ehrenbürgerschaften und Ehrentitel nicht länger mit dem Tod erlöschen und bisher erloschene Ehrungen auf Beschluss der kommunalen Vertretungen wiederaufleben können. Dies lehnte die Landtagsmehrheit nicht nur ab, sondern verweigerte auch die Überweisung in den zuständigen Ausschuss.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Christian Hecht sagt dazu: „Es ist bedauerlich, dass die Lebensleistung verdienter Mitbürger nicht auch über den Tod hinaus gewürdigt wird. Strenggenommen darf die Ehrenbürgerschaft nicht einmal mehr in der Todesanzeige erwähnt werden. Das ist bei staatlichen oder wissenschaftlichen Auszeichnungen anders. Ein Nobelpreisträger bleibt für immer Nobelpreisträger.“ Sehr kritisch sieht Hecht auch die zunehmende Praxis des Landtags, Gesetzentwürfe und Anträge nicht einmal mehr in die Ausschüsse zu verweisen. „Die Landtagsmehrheit verweigert immer öfter die Debatte zu unseren Themen in den Ausschüssen. Ein Parlament lebt von der Debatte. Wenn die Mehrheitsfraktionen die Debatte verweigern, wird der Landtag als Volksvertretung beschädigt und der Souverän verhöhnt. Das kann sich zum Krebsschaden des Parlamentarismus entwickeln und muss ein Ende finden“, sagt Hecht.