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Landtagsdebatte: Grüne fordern geringere Abstände von Windenergieanlagen zu Wohnhäusern

AfD: Aufweichung der bisher festgelegten Standards und des Bundesnaturschutzgesetzes stimmen wir keinesfalls zu!

In der 84. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt wurde auf Antrag der AfD-Fraktion über die Einhaltung der Abstände und Prüfbereiche, bei der Errichtung von Windenergieanlagen (WEA), debattiert. Dieser Antrag (Drs. 7/5085) wurde nötig, da das Bundeswirtschaftsministerium einen Plan von 18 Maßnahmen veröffentlicht hat, um Hemmnisse beim weiteren Ausbau der Windenergie abzubauen. Es werden massive Änderungen im Baugesetzbuch und im Bundesnaturschutzgesetz beschlossen. Zudem werden weitere übergeordnete Planungsagenturen aufgebaut und die Klageinstanzen im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung verkürzt.

Die Marschrichtung einer ländereinheitlich verringerten Abstandsregelung verfolgte in der Debatte auch die grüne Abgeordnete Dorothea Frederking, die sich wünschte, die sogenannte 10H-Regel in Bayern, die deutlich größere Abstände der WEA von Wohnbebauungen vorschreibt, zugunsten der geringeren 1.000 Meter Abstandsregelung in Sachsen-Anhalt zu verändern.

Lydia Funke, umweltpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, sagte dazu: „Während im letzten Plenum seitens der grünen Fraktion und des SPD-Wirtschaftsministers bereits Gedanken dieses Maßnahmenplanes als eigene Innovationen verkauft wurden, kam es zu keinen konkreten Positionierungen, außer den regionalen Planungs- und Entwicklungsbehörden die alleinige und volle Verantwortung für das Genehmigungsverfahren zu überantworten. Somit bestehe für den Landtag keinerlei Notwendigkeit und Handlungsbedarf, sich zu bisher vollzogenen Regelungen zu bekennen. Im Hinblick auf die Veränderungen, die sich für Sachsen-Anhalt, aufgrund des Maßnahmenplanes des Bundes ergeben, gab es keinerlei Kommentar von Koalition und Landesregierung.“

Andreas Gehlmann, energiepolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, stellte in seinem Beitrag grundsätzlich klar: „Die AfD wird einer Aufweichung der bisher festgelegten Standards und des Bundesnaturschutzgesetzes keinesfalls zustimmen. Die Anzahl der WEA reicht aus! Es gibt kein unbegrenztes Wachstum von WEA auf einer begrenzten Landesfläche weder in der Höhe noch in der Zahl!“