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Lehmann zu Vorwürfen gegen Justiz-Staatssekretär Böning: „Sorgen der Eltern vor einem hochgefährlichen Straftäter in der Umgebung müssen thematisiert werden können“

Dem CDU-Staatssekretär Hubert Böning wird vorgeworfen, unzulässigen Einfluss auf das Berufungsgericht ausgeübt zu haben, das mit dem Fall eines mehrfach verurteilten Gewalttäters befasst ist. Dieser hatte zuletzt eine Haftstrafe von zwei Jahren erhalten, weil er ein elfjähriges Mädchen verletzt hatte. Dazu sagte der rechtspolitische Sprecher und stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende, Mario Lehmann, heute im Landtag:

 

„Ein Weisungsrecht der Politik gegenüber unseren Richtern ist verfassungsrechtlich aus gutem Grund ausgeschlossen. Unabhängig davon steht auch einem Justiz-Staatssekretär oder einer Justizministerin eine eigene Meinung zu. Dürften der Justiz-Staatssekretär Böning oder die Justizministerin ihre Meinungen zu einem Sachverhalt nicht äußern, könnten wir auch gleich im nächsten Schritt darüber diskutieren, ob wir überhaupt ein Justizministerium brauchen. Ich kenne Herrn Böning aus meiner Zeit als Polizeibeamter. Er ist mir als ordentlicher und stets korrekter Leiter der Staatsanwaltschaft Magdeburg/Zweigstelle Halberstadt mit einer gesunden Rechtsauffassung positiv in Erinnerung geblieben. Der Fall des Schwerkriminellen Paul G. ist mir als Landtagsabgeordneter des Wahlkreises 30 auch bekannt. Die Landesregierung trägt eine große Verantwortung für die Bürger in Sachsen-Anhalt. Vor diesem Hintergrund ist es mehr als verständlich, wenn die großen Sorgen der Eltern vor einem hochgefährlichen Straftäter in der Umgebung auch thematisiert werden. Wenn bei diesem Hintergrundwissen jemand – und sei es auch ein Justiz-Staatssekretär – eine Meinung zu einer konsequenten und zügigen Berufungsverhandlung hat und dies der Judikative mitteilt, dann sollte diese Aussage mit entsprechender Relativierung unaufgeregt betrachtet werden. Zumal dies keine konkrete Aufforderung oder Anweisung darstellt, einen Termin zu ändern. Die richterliche Unabhängigkeit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Die AfD als Partei der Rechtsstaatlichkeit befürwortet die Gewaltenteilung ohne Wenn und Aber. Ebenso entschieden treten wir für eine zügige und konsequente Strafjustiz ein, die sich auf dem Boden unserer Gesetze bewegt.“