Das Lernen in der vernetzten Digitalität erfordert für die jeweiligen Schulen entsprechende Voraussetzungen. Bis Ende 2020 sollten alle Schulen in Sachsen-Anhalt an das Glasfasernetz angeschlossen sein. Auch die strukturelle Verkabelung der Klassenräume als Voraussetzung für die Vermittlung entsprechender Daten der Unterrichtsinhalte sollte erfolgen. Die Ausstattung mit mobilen Endgeräten ist dann ein weiterer Schritt zur Vernetzung der Unterrichtung der Schüler.
Matthias Lieschke, Sprecher für Digitalisierung der AfD-Landtagsfraktion, erklärte dazu: „Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem ,DigitalPakt Schule‘ muss überarbeitet und angepasst werden. Das Land stellt zwar umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung, aber durch die Unterbrechung des Unterrichtes im Corona-Lockdown ist erhöhter Handlungsbedarf erforderlich. Anträge der Schulträger müssen schneller gestellt und bewilligt werden. Zum Schluss scheitert es nicht am Geld, sondern an den nicht vorhandenen Kapazitäten. Für die investiven Begleitmaßnahmen, welche nicht gefördert werden, können über das Land befristete Wartungsverträge für die Schulträger abgeschlossen werden, um die geförderte Infrastruktur zu unterhalten. Ein schneller und zielgerichteter Einsatz der Mittel des Digitalpaktes nützt nur dann, wenn Betriebssysteme funktionieren und alle damit im Zusammenhang stehenden Datenschutzfragen geklärt sind. Weiterhin sollte die Lehrerfortbildung im Zusammenhang mit den digitalen Möglichkeiten in deren Anwendung verstärkt werden. Ob das Qualitätsmanagement für Lehrer über den Bildungsserver statistisch erfasst ist, das sagt nichts über die Kenntnisse im Umgang mit digitaler Technik aus. Es hängt von der inhaltlichen Ausrichtung des digitalen Unterrichtsstoffes ab, ob das medienbezogene Lernen erfolgreich ist.“