Neben der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt begeht auch der im Deutschen Richterbund organisierte Bund der Richter und Staatsanwälte unseres Landes sein 30jähriges Bestehen. Die Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger (CDU) gratulierte mit den Worten: „Was alle Beteiligten in der Justiz eint, ist das Interesse, gemeinsam unseren Rechtsstaat und damit die dritte Gewalt zu stärken und voranzubringen.“ Der Deutsche Richterbund und seine Landesverbände sind nicht irgendeine Lobbyorganisation, die mit der Politik das Gespräch suchen muss, um Gehör zu finden. Gemäß Bundesbeamtengesetz ist der Verband immer zu beteiligen, wenn Beamten- und Richterrecht durch Gesetzesvorhaben berührt ist. Gelegentlich meldet er sich ungefragt zu rechtspolitischen Fragen zu Wort. Bereits 2010 legte der Deutsche Richterbund ein Muster für ein auf alle Länder anwendbares Landesjustizselbstverwaltungsgesetz vor, dass Justizwahlausschüsse mit doppelten Mehrheiten vorsah und das externe Einzelweisungsrecht der Justizminister an Staatsanwälte abschaffen wollte. Beides Forderungen, die die AfD im Landtag von Sachsen-Anhalt mit eigenständigen Anträgen auch in der 8. Wahlperiode eingebracht hat und die von der Landtagsmehrheit abgelehnt wurden.
Der Abgeordnete Frank Otto Lizureck, Mitglied des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz des Landtags kommentiert die Glückwünsche der Justizministerin an den Verband wie folgt: „Die Stärkung der dritten Gewalt liegt erkennbar nicht im Interesse der Landesregierung. Die zentralen Knackpunkte, wie Richterauswahl und externes Weisungsrecht der Justizminister an Staatsanwälte bleiben rechtspolitische Baustellen. Sie sind das Einfalltor, mit denen die Politik in die Justiz eingreifen kann. Die AfD als Rechtsstaatspartei wird nicht lockerlassen die Durchbrechung der Gewaltenteilung öffentlich zu machen. Im Großen und Ganzen machen wir uns den guten Entwurf des Mustergesetzes des Deutschen Richterbundes zur selbstverwalteten Justiz rechtspolitisch zu Eigen. Auch ich wünsche dem Bund der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt, als Untergliederung des Deutschen Richterbundes viel Erfolg bei seiner verantwortungsvollen Tätigkeit.“